Mitglied werden

Bei uns steht der Unternehmer als Arbeitgeber im Mittelpunkt. Lernen Sie hier einige unsere Mitglieder – sortiert nach Firmen oder Branchen – besser kennen und lesen Sie, was sie so zufrieden macht

Die Mitgliedschaft ist freiwillig. Es gibt Fördermitglieder und ordentliche Mitglieder. Fördermitglieder haben kein aktives und passives Wahlrecht. Mitglied können sowohl natürliche, als auch juristische Personen werden, die sich mit den Vereinszielen identifizieren und der Unternehmerschaft zuzurechnen sind. Ob ein Mitglied der Unternehmerschaft zuzurechnen ist, entscheidet der Vorstand im Aufnahmeverfahren.

  • Gestaltung Ihrer Arbeitsbeziehungen
  • Wirtschaftspolitische Interessenvertretung
  • Beratung und Vertretung im Arbeits- und Sozialrecht
  • Optimierung der Standortbedingungen
  • Netzwerk
  • Außenstellen – da, wo Sie uns brauchen!

Erwerb der Mitgliedschaft

(1) Der Erwerb der Mitgliedschaft setzt eine schriftliche Beitrittserklärung mit Referenzangaben eines Mitgliedes voraus, die an den Vorstand zu richten ist. Über den schriftlichen Beitrittsantrag entscheidet der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit bei seiner nächsten Sitzung oder im Zirkularwege. Mit der Aufnahme erkennt das Mitglied die Satzung des Vereins an.

(2) Der Vorstand entscheidet über den Aufnahmeantrag nach freiem Ermessen. Bei Ablehnung des Antrags ist er nicht verpflichtet, dem Antragsteller die Gründe für die Ablehnung mitzuteilen.